Eine alltägliche Situation: Die Auffahrt auf eine dichtbefahrene Autobahn ist für viele ein nicht unbedingt angenehmer Moment. Aber worum geht es? Als Beschleunigungsstreifen oder Einfädelungsstreifen (fachsprachlich veraltet auch Beschleunigungsspur) wird die Auffahrt auf eine Schnellstraße (z. B. Autobahn) bezeichnet. Der Beschleunigungsstreifen dient dazu, den neu auf die Schnellstraße auffahrenden Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, noch vor dem endgültigen Auffahren auf die Hauptfahrbahn ungefähr dieselbe Geschwindigkeit wie der fließende Verkehr zu erzielen, so dass sie sich möglichst gefahrlos in den Fahrzeugstrom einfädeln können.
Auf Beschleunigungsstreifen darf schneller gefahren werden, als auf dem daneben liegenden durchgehenden Fahrstreifen.
Der Beschleunigungsstreifen ist außer bei Stadtautobahnen in der Regel 250 m lang. Der Beschleunigungsstreifen endet, indem die Markierung des Fahrbahnrands vom rechten Rand des Beschleunigungsstreifens zum rechten Rand der Hauptfahrbahn mit einer Verziehung in Form von zwei quadratischen Parabeln in einer Länge von 60 m verzogen wird.
Nachfolgend beginnt meistens ein Seitenstreifen, der entsprechend §2 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kein Bestandteil der Fahrbahn ist. Daher darf der Seitenstreifen nicht befahren werden, auch wenn der Beschleunigungsstreifen zum Einfädeln nicht ausreicht.
Der Fahrzeugführer muss dann am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen bleiben und auf eine Lücke im Verkehrsstrom warten, die groß genug ist, um aus dem Stand in den Verkehr einzufädeln. Dies birgt jedoch die Gefahr von Auffahrunfällen, da sich die Fahrer nachfolgend einfahrender Fahrzeuge auf dem Beschleunigungsstreifen zumeist auf den rückwärtigen Verkehr konzentrieren und ein Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs oft zu spät bemerken. Auch durch den hohen Geschwindigkeitsunterschied eines aus dem Stand beschleunigten Fahrzeugs gegenüber dem fließenden Verkehr auf der Hauptfahrbahn ist eine erhöhte Unfallgefahr gegeben.
Nach §12 Abs. 1 Nr. 3 und §18 Abs. 8 StVO ist das Halten auf Beschleunigungsstreifen unzulässig.
So Gesetz und Interpretation auf Wikipedia.
Also schneller ja, aber stehenbleiben nicht auf dem Beschleunigungsstreifen - stehenbleiben also nur ganz am Ende des Beschleunigungsstreifen. Das Einfädeln muss also geübt werden - hier sollte man lernen, schnell auf 80 bis 100 km/h zu kommen, um dann in eine Lücke zu fahren. Wie gesagt, Übung macht hier souverän - suchen Sie sich eine Autobahnauffahrt mit einem langen Beschleunigungsstreifen und eine Tageszeit, wo nicht so viel Verkehr zu erwarten ist - am besten mit einer nachfolgenden Ausfahrt und dann "touch and go".
Aber was machen die Autofahrer, die auf der Autobahn sind und auf der rechten Spur auf eine Autobahnauffahrt zufahren, sehen, dass Verkehrsteilnehmer sich einfädeln wollen? Fahrbahnwechsel oder auf der rechten Spur bleiben?
Auch eine alltägliche Situation. Freundlich oder stur - das ist hier die Frage? BILD sagt dazu das: (...) Fahrer, die dem Einfahrenden das Einscheren erleichtern wollen und deshalb auf die Überholspur wechseln, dürfen dabei keinen von hinten kommenden, schnelleren Fahrer behindern oder gefährden. Auch gefährlich: auf der rechten Spur bleiben, aber für den Einfahrenden scharf bremsen. (...)
Nun gut - Vorsicht und Rücksicht - eine Sache der jeweiligen Situation. Aber gibt es eine eindeutige Regelung?
Der Spurwechsel um "Platz" zu machen ist verboten. So kann man sich darüber trefflich streiten: Lesen Sie diesen Thread dazu.
Beginnen wir von vorn: (...) Im Bereich von Einfahrten sind bevorrechtigte BAB-Benutzer nicht verpflichtet, die Richtgeschwindigkeit einzuhalten. Sie trifft auch keine Pflicht, den Verkehr auf dem Einfahrtstreifen zu beobachten. Auf die Beachtung ihres Vorrechts dürfen sie vertrauen (OLG Köln 21.10.97, NZV 99, 43). (...)
§18 (3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
Nun gut, das sagt noch nichts aus und sucht man sich dann auch den entsprechenden Wolf - denn es gibt keine klare Regelung - also eine Regelung mit Strafe, wenn denn dagegen verstossen wird.
Zu Zeiten der DDR war es verboten - dort durfte man dem Einfädelnden keinen Platz machen. Heute braucht man es nicht - aber man darf es natürlich, wenn dadurch der nachkommende Verkehr - zum Beispiel auf der linken Spur nicht gefährdet wird. Auf gar keinen Fall darf der Einfädelnde sich eine Vorfahrt nehmen - er hat gar keine Vorfahrt - er darf schnell fahren - auf dem Beschleunigungsstreifen gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung - es sein denn, sie ist dort angezeigt, aber in der Regel darf und sollte man hier auch Gas geben, um schnell auf die sichtbare Autobahngeschwindigkeit zu kommen - also die Geschwindigkeit, der Fahrzeuge auf diesem Autobahnabschnitt.
Das Nichtvorhandensein einer Regelung bringt uns zu einem wichtigen Punkt. Vorsicht und Umsicht sind auch hier gefragt. Das berühmte Augenmaß und natürlich Fairness.
Die Autobahnen sind die sichersten Straßen Deutschlands - statistisch - lassen Sie uns das gemeinsam erhalten.
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